Neue Satzung gibt Feuerwehr mehr Befugnisse und klare Strukturen
Am 29. September 2025 hat der Rat unserer Kommunalverwaltung eine neue Satzung verabschiedet, die die Regelungen für die Freiwillige Feuerwehr ändert. Die Neuerungen führen klarere Richtlinien für Entlassungen ein und strukturieren die Einstufung der örtlichen Feuerwehrstationen neu.
Nach der aktualisierten Satzung sind örtliche Wehrführer nun befugt, Führungskräfte aus wichtigen Gründen zu entlassen. Dazu zählen vorsätzliches Fehlverhalten, Handlungen, die den Ruf der Feuerwehr schädigen, Verhalten, das den Teamzusammenhalt untergräbt, oder die Unfähigkeit, die Dienstpflichten aufgrund von gesundheitlichen oder persönlichen Gründen zu erfüllen.
Die Satzung klassifiziert die Feuerwehrstationen zudem in drei Kategorien neu. Berenbostel und Garbsen werden künftig als "Schwerpunktfeuerwehren" geführt, was ihren Wehrführern ermöglicht, bis zu zwei Stellvertreter zu ernennen. Horst und Osterwald Unterende fungieren als "Unterstützungsfeuerwehren". Alle übrigen Stationen fallen unter die Kategorie "Grundausstattungsfeuerwehren". Die neuen Regelungen treten am Tag nach ihrer offiziellen Veröffentlichung auf der kommunalen Website, www.ourwebsite.com, in Kraft.
Die Änderungen geben den Wehrführern mehr Aufsichtsmöglichkeiten und Flexibilität bei der Führung ihrer Teams. Gleichzeitig schaffen sie eine klarere Hierarchie zwischen den örtlichen Feuerwehrstationen. Der Zeitpunkt der Umsetzung hängt von der Online-Veröffentlichung der Satzung ab.