Niedersachsen plant neue Zulage für Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten
Catrin KabusNiedersachsen plant neue Zulage für Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten
Die Landesregierung Niedersachsens hat einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung der Härteausgleichsverordnung vorgelegt. Die Aktualisierung konzentriert sich auf Beamtinnen und Beamte, die als Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten tätig sind. Eine neue Zulage soll die hohen Anforderungen und die Verantwortung dieses Berufsbildes würdigen.
Die Härteausgleichsverordnung sieht bereits Zuschläge für Beschäftigte vor, die in ihrem Arbeitsalltag besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Nach dem aktuellen Vorschlag hätten Notfallsanitäter in den Entgeltgruppen bis einschließlich A 8 Anspruch auf die zusätzliche Leistung.
Eine frühere Fassung des Entwurfs hatte noch eine Ausweitung auf die Besoldungsgruppe A 9 in Betracht gezogen. Diese Planung wurde jedoch nach Rückmeldungen aus der ersten Anhörungsphase angepasst. Einige Kommunen in Niedersachsen hatten zuvor bereits ähnliche Zulagen über Stellenbewertungen auf A-9-Niveau geprüft, doch liegen keine konkreten Daten darüber vor, wie viele sie tatsächlich umgesetzt haben.
Der überarbeitete Entwurf geht nun in eine zweite Runde der Beteiligungsverfahren, bevor die endgültige Fassung feststeht.
Sollte die Änderung verabschiedet werden, erhalten Notfallsanitäter in Niedersachsen eine finanzielle Anerkennung für die Herausforderungen ihres Berufs. Die Zulage gilt dann ausschließlich für Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe A 8, wie es die Anpassungen im Konsultationsprozess vorsehen. Die Kommunen werden die Neuregelungen anschließend auf Basis der aktualisierten Verordnung umsetzen.






