Niedersachsen reformiert Abwasserabgaben: Zentralisierung soll Effizienz steigern
Gerdi BaumNiedersachsen reformiert Abwasserabgaben: Zentralisierung soll Effizienz steigern
Die Landesregierung Niedersachsens hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Vollstreckung von Abwasserabgaben gebilligt. Nach dem neuen Plan soll die Aufsicht über das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) von den örtlichen Wasserbehörden auf eine zentrale Landesbehörde übergehen. Beamte versichern, dass die Umstellung die Effizienz und Einheitlichkeit in der gesamten Region verbessern werde.
Die geplante Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG) sieht vor, die Vollstreckung beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu bündeln. Dieser Schritt folgt Empfehlungen des Landesrechnungshofs, der in seinem Jahresbericht 2020 auf Defizite bei der Erhebung der Abwasserabgaben hingewiesen hatte.
Die örtlichen Wasserbehörden werden künftig nicht mehr für die Vollstreckung zuständig sein, behalten jedoch ihre bisherigen Aufgaben bei der Erteilung von Genehmigungen und der Überwachung von Abwassereinleitungen in Oberflächengewässer oder Grundwasser. Die Reform umfasst zudem die Aufhebung der aktuellen Verordnung über die Zuweisung von Mitteln aus der Abwasserabgabe an kommunale Körperschaften.
Befürworter argumentieren, dass die Zentralisierung die Belastung der Kommunen verringern und eine einheitlichere Verwaltung im gesamten Landesgebiet gewährleisten werde. Der Gesetzentwurf gibt jedoch keine Auskunft darüber, wer die Initiative zur Änderung ergriffen hat oder wann die Diskussionen dazu begannen.
Mit der Reform gehen die Vollstreckungsaufgaben auf den NLWKN über, während sich die lokalen Behörden auf Genehmigungen und Kontrollen konzentrieren können. Die Landesregierung erwartet, dass das neue System die Abläufe straffen und Ungleichheiten bei der Erhebung der Abwasserabgaben reduzieren wird. Als nächste Schritte stehen die Finalisierung der Gesetzesvorlage und deren Umsetzung an.