Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Herbert RennerNiedersachsen verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Niedersachsen verlängert Ausweisung von Gebieten für Umwandlungsschutz und Mietpreisbremse bis Ende 2029
Vorspann Darüber hinaus gab die Landesregierung grünes Licht für die Verlängerung der Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Mit der geplanten Gebietsausweisung wird sichergestellt, dass in diesen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten auch in den kommenden Jahren bis zum 31. Dezember 2029 dezember 2029 grundsätzlich genehmigungspflichtig bleibt (sogenannter Umwandlungsschutz).
Veröffentlichungsdatum 25. November 2025, 11:52 Uhr
Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft, Immobilien
Artikeltext Die niedersächsische Landesregierung hat zentrale Mieterschutzmaßnahmen bis dezember 2029 verlängert. Mietpreisbremse und Umwandlungsbeschränkungen gelten weiterhin in 57 Kommunen, darunter Großstädte wie Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Die Regelungen sollen bezahlbaren Wohnraum sichern und Mieter vor plötzlichen Mietpreissprüngen schützen.
Nach den verlängerten Bestimmungen dürfen in den ausgewiesenen Gebieten neu abgeschlossene Mietverträge die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Dies gilt für Städte und Gemeinden, die nach Landesrecht als „besonders angespannte Wohnungsmärkte“ eingestuft sind. Die vollständige Liste der betroffenen Kommunen ist im Amtsblatt sowie auf der Website des Justizministeriums einsehbar.
Die verlängerte Mietpreisbremse und die Umwandlungsregeln bleiben bis zum 31. Dezember 2029 in Kraft. Mieter in 57 Kommunen – darunter Niedersachsens größte Städte – profitieren damit weiterhin von Begrenzungen bei Mieterhöhungen und Einschränkungen bei Wohnungsumwandlungen. Die Entscheidung folgt anhaltenden Sorgen über Wohnungsbezahlbarkeit in stark nachgefragten Gebieten.