10 January 2026, 02:54

Niedersachsen verschärft Jagdregeln für verwilderte Hauskatzen – doch Abschuss bleibt möglich

Eine schwarze Katze im Vordergrund mit Gras in der Mitte, Bäume, ein Haus und eine Einfriedung im Hintergrund.

Niedersachsen verschärft Jagdregeln für verwilderte Hauskatzen – doch Abschuss bleibt möglich

Neuer Gesetzentwurf in Niedersachsen verschärft Regeln zum Abschuss verwilderter Hauskatzen

Ein neuer Gesetzentwurf in Niedersachsen zielt darauf ab, die Vorschriften für das Erlegen verwilderter Katzen zu verschärfen. Der Vorschlag, der nun zur öffentlichen Anhörung steht, geht auf einen Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurück. Zwar führt er strengere Bedingungen ein, doch bleibt die Tötung bestimmter Katzen unter jagdrechtlichen Bestimmungen in begrenztem Umfang weiterhin erlaubt.

Nach dem geltenden Niedersächsischen Jagdgesetz dürfen Jagdausübungsberechtigte Katzen erschießen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten. Der neue Entwurf erhöht diesen Schutzabstand auf 350 Meter und erweitert damit den geschützten Bewegungsradius der Tiere um etwa 35 Prozent.

Die überarbeiteten Regeln engen die Kriterien für zulässige Tötungen ein. Nur "offensichtlich verwilderte, freilaufende Hauskatzen" jenseits der 350-Meter-Grenze dürfen künftig bejagt werden. Der Begriff "Streunerkatzen" ersetzt dabei weitere Definitionen, doch bleibt rechtliche Unsicherheit bestehen. Deutschland verfügt über keine einheitlichen Kriterien zur Identifizierung herrenloser Haustiere – die Einschätzung hängt oft von äußerlichen Merkmalen ab, etwa fehlenden Halsbändern, schlechtem Gesundheitszustand oder extremer Scheu vor Menschen. Verwilderte Katzen gelten nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch in Wäldern und auf Wiesen als Problem. Der Entwurf trägt dieser Sorge Rechnung, versucht jedoch, Tierschutzbelange mit den Interessen der Jäger in Einklang zu bringen. Kritiker monieren allerdings, dass die Möglichkeit zum Abschuss – wenn auch unter strengeren Auflagen – weiterhin besteht.

Die Öffentlichkeit kann den Entwurf nun einsehen und Stellungnahmen abgeben, bevor er final beschlossen wird. Sollte das Gesetz in Kraft treten, verringern sich die Umstände, unter denen Katzen erschossen werden dürfen, ohne jedoch vollständig entfallen. Jagdausübungsberechtigte müssen dann zwar strengere Richtlinien beachten, doch bleibt die Umsetzung weiterhin von subjektiven Einschätzungen des Katzenstatus abhängig.