Niedersachsen verschärft Kampf gegen Antisemitismus an Hochschulen mit neuem Gesetz
Catrin KabusUniversitäten sollten in der Lage sein, Studenten wegen Antisemitismus zu exmatrikulieren - Niedersachsen verschärft Kampf gegen Antisemitismus an Hochschulen mit neuem Gesetz
Niedersachsen verschärft Regeln gegen Antisemitismus und Diskriminierung an Hochschulen
Niedersachsen will die Vorschriften gegen Antisemitismus und Diskriminierung an Universitäten verschärfen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, den Hochschulen stärkere rechtliche Befugnisse an die Hand zu geben, um einzugreifen. Die Änderungen folgen auf Besorgnis über Hassvorfälle im Bildungsbereich, darunter auch Aussagen des jüdischen Publizisten Michel Friedman über Mobbing an Schulen und Universitäten.
Die geplanten Ergänzungen des Landeshochschulgesetzes würden es den Universitäten ermöglichen, Studierende mit schwerwiegenden Verurteilungen – etwa wegen Volksverhetzung – abzulehnen oder zu exmatrikulieren. Zudem könnte eine Wiederimmatrikulation für bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation blockiert werden.
Ziel des Gesetzes ist es, zu verhindern, dass an anderen Bundesländern gesperrte Studierende nach Niedersachsen wechseln. Hochschulen wie die Leibniz Universität Hannover, die Georg-August-Universität Göttingen und die Technische Universität Braunschweig erhielten damit klarere Handlungsmöglichkeiten. Unklar bleibt jedoch, wie sich die Neuregelungen konkret auf die einzelnen Einrichtungen auswirken werden. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund öffentlicher Debatten über zunehmenden Antisemitismus im Bildungssektor. Friedmans Schilderungen über die Schikanen jüdischer Kinder hatten die Notwendigkeit schärferer Maßnahmen unterstrichen. Das Land will nun sicherstellen, dass Universitäten schneller auf diskriminierendes Verhalten reagieren können.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, stünden den Hochschulen direkte Instrumente zur Verfügung, um Hassvorfälle zu ahnden. Bei einer Exmatrikulation wegen Antisemitismus oder Diskriminierung könnte ein zweijähriges Wiederzulassungsverbot verhängt werden. Die Änderungen beträfen alle öffentlichen Hochschulen in Niedersachsen, wobei in den Plänen keine bestimmte Einrichtung namentlich genannt wird.