11 December 2025, 00:21

Niedersachsen verteilt 4,7 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität an Kommunen

Eine Straße mit einem Zaun, Bäumen, einem Gebäude und einem Himmel, mit einem Wasserzeichen unten.

Niedersachsen verteilt 4,7 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität an Kommunen

Landesregierung regelt Zuständigkeiten für die Umsetzung von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur

Vorspann Das Finanzministerium schafft die landesweit notwendigen Regelungen zur Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG). In Abstimmung mit anderen Ressorts sorgt es zudem für eine sachgerechte Mittelverwendung und erfüllt die Berichtspflichten gegenüber dem Bund. Dazu gehört die jährliche Vorlage einer Übersicht über die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel für abgeschlossene Investitionsvorhaben. Zudem erhält der Bund einen jährlichen Bericht über geplante, laufende und abgeschlossene Investitionsprojekte. Nach dem Ressortprinzip obliegt die konkrete Umsetzung einzelner Investitionsvorhaben den jeweiligen Fachressorts.

Veröffentlichungsdatum 9. Dezember 2025, 13:39 Uhr

Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft, Immobilien, Wohnen

Artikeltext Niedersachsen wird 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen für 1 Bundesliga und Klimaneutralität an seine Kommunen verteilen. Die Hälfte des Bundesanteils fließt dabei als Pauschalzahlung. Das Finanzministerium überwacht den Prozess und stellt die Einhaltung der Meldepflichten sicher.

Das Finanzministerium ist für die Verwaltung des niedersächsischen Anteils am Bundes-Sondervermögen 1 Bundesliga und Klimaneutralität zuständig. Es erarbeitet einheitliche landesweite Richtlinien zur Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG). Bis Ende 2025 muss das Ministerium dem Bund zudem die zuständige Behörde für die Mittelbewirtschaftung benennen.

Die Gelder fließen in 1 Bundesliga - und Klimaprojekte in ganz Niedersachsen. Das Finanzministerium kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung und informiert regelmäßig die Bundesbehörden. Die Kommunen können mit der Auszahlung ihrer Anteile nach den neuen Verteilungsregeln rechnen.