Niedersächsische Grundsteuerreform hält verfassungsgerichtlicher Prüfung stand
Gerdi BaumNiedersächsische Grundsteuerreform hält verfassungsgerichtlicher Prüfung stand
Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit ihrer Klage gegen das neue Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, dass die Reform von 2021 verfassungskonform sei, und wies ihre Behauptung zurück, ihr Gewerbeobjekt werde durch das Bodenrichtwertmodell übermäßig besteuert.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das Argument der Klägerin, das Bodenrichtwertmodell belaste ihr Gewerbeobjekt unangemessen hoch. Das Gericht bestätigte jedoch das Recht des Gesetzgebers, Bewertungen zu vereinfachen und Wohnimmobilien steuerlich zu begünstigen. Zudem stellte es fest, dass die Reform keine verfassungsrechtlichen Grundsätze verletze.
Das neue Grundsteuersystem, das Anfang 2025 in Kraft trat, sollte sicherstellen, dass das Gesamtsteueraufkommen nicht steigt. Niedersachsen hatte sich dafür entschieden, einen eigenen Ansatz zu verfolgen, statt den Bundesrahmen zu übernehmen – eine Option, die allen Ländern offenstand. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) begrüßte das Urteil als Bestätigung für die Bemühungen des Landes, ein gerechteres und einfacheres System zu schaffen.
Das Gericht ließ eine Revision zum Bundesfinanzhof in München zu, angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falls. Dies folgt auf frühere Kritik des Bundesverfassungsgerichts an veralteten Bewertungsmethoden, die die Bundesregierung bis Ende 2019 zum Erlass eines neuen Grundsteuergesetzes gedrängt hatten.
Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der niedersächsischen Grundsteuerreform. Das System bleibt bestehen, ohne dass das Gesamtsteueraufkommen steigt. Der Fall könnte jedoch noch vor ein höheres Gericht gelangen, um weiter geprüft zu werden.






