Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter
Catrin KabusNürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter
Ein Rechtsstreit über Deutschlands Kampf gegen Rechtsextremismus hat eine neue Wendung genommen. Am Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob die Stadt Nürnberg weiterhin Teil des "Bündnisses gegen Rechtsextremismus" bleiben darf. Die Richter ließen die Stadt vorerst im Netzwerk – doch der Fall ist damit noch lange nicht abgeschlossen.
Der Konflikt begann 2022, als der Nürnberger AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis anfocht. Die Partei argumentierte, die öffentliche Beteiligung verstoße gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören, wird unter anderem von Nürnberg und anderen öffentlichen Stellen finanziert.
2024 urteilte das Bayerische Verwaltungsgericht zunächst gegen Nürnberg, woraufhin die Stadt in Revision ging. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Diesmal muss das bayerische Gericht die Hauptziele des Bündnisses sowie den tatsächlichen Einfluss Nürnbergs auf dessen Aktivitäten genauer untersuchen.
Erst kürzlich startete das Bündnis eine Kampagne vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März, in der es sich offen gegen die AfD positionierte. Doch ohne ein endgültiges Urteil bleibt die juristische Auseinandersetzung über die Zulässigkeit öffentlicher Anti-Extremismus-Initiativen weiter offen.
Nürnbergs Platz im Bündnis ist vorerst gesichert. Doch das Bayerische Verwaltungsgericht muss nun zentrale Aspekte neu bewerten, bevor eine abschließende Entscheidung fällt. Das Ergebnis wird zeigen, ob Städte solchen Netzwerken rechtmäßig beitreten können, ohne ihre politische Neutralität zu gefährden.






