Organspende-Reform: Soll Deutschland 2030 zur Widerspruchslösung wechseln?
Catrin KabusOrganspende-Reform: Soll Deutschland 2030 zur Widerspruchslösung wechseln?
Eine überparteiliche Gruppe deutscher Abgeordnete drängt auf eine grundlegende Reform des Organspenderechts. Bis 2030 soll ein Widerspruchslösungssystem eingeführt werden, bei dem Erwachsene automatisch als Spender gelten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Der Vorschlag dürft im Bundestag eine hitzige ethische Debatte auslösen.
Bisher ist eine ausdrückliche Zustimmung der Spender oder ihrer Angehörigen erforderlich, bevor Organe entnommen werden dürfen. Gegner der Reform argumentieren, sie könnte die persönliche Freiheit einschränken, während Befürworter betonen, dass sie durch eine höhere Spenderzahl Leben retten würde.
Die Organspendezahlen in Deutschland zeigen zuletzt einen Anstieg. Bis Ende Mai 2026 stieg die Zahl der bundesweiten Spenden um etwa 12 Prozent – von 1.253 im Vorjahreszeitraum auf 1.405 gespendete Organe. Allein in Berlin gab es einen deutlichen Zuwachs: von 39 Spenderorganen zu Beginn des Jahres 2025 auf 73 bis Mai 2026.
Trotz dieser Fortschritte übersteigt die Nachfrage das Angebot bei Weitem. 2025 erhielten nur 3.150 Menschen ein Spenderorgan, während rund 8.200 auf der Warteliste blieben. In Berlin warten derzeit über 400 Patientinnen und Patienten auf ein Organ, obwohl in der Stadt in diesem Jahr bereits fast 140 Transplantationen durchgeführt wurden.
Das geplante Widerspruchsmodell würde die Standardregelung umkehren: Alle Erwachsenen gelten als potenzielle Spender, sofern sie keinen Widerspruch einlegen. Befürworter versprechen sich davon eine Verringerung des Organmangels, während Kritiker warnen, dass damit die individuelle Selbstbestimmung untergraben werde, indem Zustimmung vorausgesetzt statt aktiv eingeholt wird.
Der Bundestag wird bald darüber beraten, ob das Widerspruchsmodell bis 2030 eingeführt werden soll. Bei einer Annahme könnte die Reform die Spenderzahlen deutlich erhöhen und die Wartelisten entlasten. Doch der Widerstand von Menschenrechtsvertetern deutet darauf hin, dass die Pläne auf erhebliche Gegenwehr stoßen werden, bevor eine Entscheidung fällt.






