25 April 2026, 12:50

Polizei durchsucht Wohnungen nach provokativer Antimilitarismus-Kunstaktion gegen Pistorius

Plakat zeigt gewalttätige Konfrontation zwischen Randalierern und Miliz in New York City, mit Menschen auf dem Boden, die Waffen halten, Gebäuden im Hintergrund und Rauch, der von ihnen aufsteigt.

Polizei durchsucht Wohnungen nach provokativer Antimilitarismus-Kunstaktion gegen Pistorius

Polizei durchsucht Wohnung zweier Antimilitarismus-Aktivisten nach umstrittener Kunstaktion

Die Polizei in Osnabrück hat die Wohnungen von zwei Aktivisten der Antimilitarismus-Bewegung durchsucht, die mit einer provokanten Kunstaktion für Aufsehen gesorgt hatten. Betroffen sind Ruben G. und Franziska F., Mitglieder des Kollektivs Rausmetall, die eine öffentliche Skulptur so veränderten, dass sie an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius erinnerte. Die Behörden prüfen nun mögliche Anklagepunkte wegen Sachbeschädigung und übler Nachrede.

Die Razzia fand im Osnabrücker Stadtteil Bissendorf statt, wo Beamte des Staatsschutzes zwei Stunden lang die Wohnung der Aktivisten durchsuchten. Beschlagnahmt wurden ein Laptop, ein USB-Stick, Kleidungsstücke sowie ein Kanupaddel – alles potenzielle Beweismittel für die Ermittlungen.

Auslöser der Aktion war eine Skulptur in Osnabrück, die das Duo umgestaltete: Sie versahen die Figur mit einer Maske des Verteidigungsministers und fügten eine Gipserektion hinzu. Die Staatsanwaltschaft wirft den Aktivisten vor, die Kette eines Floßes durchtrennt zu haben, um an die Statue zu gelangen. Geprüft wird, ob damit ein Verstoß gegen § 188 des Strafgesetzbuchs (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) vorliegt.

Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede oder Beleidigung drohen den Beschuldigten mindestens drei Monate Haft – vorausgesetzt, das Gericht gelangt zu der Auffassung, dass ihr Handeln Pistorius' öffentliche Funktion erheblich untergrub. Das Verteidigungsministerium betonte jedoch, die Meinungsfreiheit bleibe ein zentraler demokratischer Wert; der Minister selbst habe keine Anzeige erstattet.

G. und F. haben unterdessen selbst Strafanzeige gestellt und Akteneinsicht beantragt. Zudem zeigten sie sich offen für einen Prozess, den sie als Gelegenheit nutzen wollen, ihre Protestaktion vor Gericht zu begründen.

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Die Ermittlungen laufen weiter; die Staatsanwaltschaft erwägt Anklagen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und übler Nachrede. Die rechtliche Auseinandersetzung der Aktivisten und die beschlagnahmten Beweismittel werden maßgeblich über den Ausgang des Verfahrens entscheiden. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, stünde die Kunstaktion unter formaler juristischer Prüfung.

Quelle