Polizei Niedersachsen fordert fünf Euro mehr pro Stunde für Schichtarbeit
Alex TintzmannPolizei Niedersachsen fordert fünf Euro mehr pro Stunde für Schichtarbeit
Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (DPolG) drängt auf grundlegende Reformen bei der Bezahlung von Schichtarbeit zu ungünstigen Zeiten. Aktuell erhalten Beamte für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste einen Zuschlag von 25 Prozent auf ihren regulären Stundenlohn – das entspricht etwa 8,75 bis 11,25 Euro pro Stunde. Die Gewerkschaft fordert nun eine pauschale Erhöhung um fünf Euro pro Stunde sowie umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der gesamten Polizei.
Nach dem derzeitigen System bekommen Polizeibeamte in Niedersachsen für unsozialen Dienst einen 25-prozentigen Aufschlag auf ihren Grundlohn, der zwischen 35 und 45 Euro liegt. Damit verdienen sie zusätzlich rund 8,75 bis 11,25 Euro pro Stunde. Die DPolG argumentiert, dass diese Regelung den heutigen Anforderungen des Berufs nicht mehr gerecht werde – insbesondere für Streifen-, Einsatz- und Bereitschaftspolizisten.
Die Gewerkschaft verlangt eine pauschale Erhöhung um fünf Euro pro Stunde für Nacht- und Feiertagsarbeit. Zudem sollen Führungspositionen in die Entgeltgruppe A 12 hochgestuft werden, um Beförderungen attraktiver zu machen. Über die Lohnfragen hinaus fordert die DPolG die Landesregierung auf, in die anstehenden Haushaltsverhandlungen bessere Ausstattung und mehr Personal einzuplanen.
Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Einführung eines dynamischen Zulagensystems mit regelmäßigen Überprüfungen. Ziel ist es, die Polizeibezüge wettbewerbsfähig mit anderen Branchen zu halten und eine faire Vergütung für die Belastungen durch Schichtdienst zu gewährleisten. Die Gewerkschaft betont, dass diese Änderungen unverzichtbar seien, um Beamte zu halten und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Sollten die Vorschläge der DPolG umgesetzt werden, würde sich der Zuschlag für unsoziale Arbeitszeiten auf fünf Euro pro Stunde erhöhen, und die Bonusregelungen würden reformiert. Die Änderungen sollen ab Juni 2025 in Kraft treten. Die Gewerkschaft besteht darauf, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die Beamten zu unterstützen und die Polizei personell voll handlungsfähig zu halten.