Polizist wegen sexueller Belästigung unter Verdacht – Chefin suspendiert
Gerdi BaumPolizist wegen sexueller Belästigung unter Verdacht – Chefin suspendiert
Polizeibeamter aus Emsland/Grafschaft Bentheim wegen sexueller Belästigung unter Ermittlung – Dienststellenleiterin wegen Verdachts der Strafvereitelung suspendiert
Ein 37-jähriger Polizeibeamter des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim steht unter Verdacht, bei einer privaten Veranstaltung eine sexuelle Belästigung begangen zu haben. Der Vorfall ereignete sich während eines Boßelns in Baccum und hat zudem disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen die Leiterin der Dienststelle, Nicola Simon, zur Folge – ihr wird Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Beide Fälle werden nun von den Behörden in Osnabrück geprüft.
Der beschuldigte Beamte war nach der angeblichen Belästigung zunächst von der Feier entfernt worden. Dennoch soll Nicola Simon, die Chefin des Kommissariats, ihm später die Rückkehr und die weitere Teilnahme ermöglicht haben. Ihr Verhalten hat Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück ausgelöst, die prüft, ob sie sich der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht hat – ein Delikt, das mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden kann.
Das Polizeidirektion Osnabrück hat gegen Simon ein Disziplinarverfahren eingeleitet und sie vorläufig von ihren dienstlichen Pflichten suspendiert. Mögliche Konsequenzen reichen von einer offiziellen Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim lehnte eine Stellungnahme ab und verwies alle Anfragen an die Polizeidirektion Osnabrück.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Dienststelle wegen umstrittenen Vorfällen in die Kritik gerät. Der aktuelle Fall lenkt erneut die Aufmerksamkeit auf ihre Arbeitsweise und Führung.
Die Ermittlungen gegen den Beamten und Nicola Simon dauern an. Sollte sich der Verdacht der Strafvereitelung bestätigen, drohen Simon erhebliche rechtliche und berufliche Konsequenzen. Das Ergebnis des Verfahrens wird entscheiden, ob sie ihre Position behalten oder endgültig aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird.






