29 April 2026, 12:30

Prozess um geleaktes Schlachthof-Video entfacht Tierschutz-Debatte neu

Ein handgezeichnetes Blatt Papier mit einer Gruppe von Menschen und Tieren vor einem Gebäude mit Fenstern und einer Straßenlaterne, betitelt "Erste Stufe der Grausamkeit" unten.

Prozess um geleaktes Schlachthof-Video entfacht Tierschutz-Debatte neu

Ein Gerichtsprozess in Oldenburg hat die Debatte über Tierschutz und Transparenz in Schlachthöfen neu entfacht. Im Mittelpunkt steht ein geleaktes Video, das zeigt, wie Schweine mit CO₂ betäubt werden – eine Methode, die seit Langem wegen der verursachten Qualen kritisiert wird. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich rund 120 Demonstranten, die ein Ende dessen forderten, was sie als systematische Grausamkeit in der Fleischindustrie bezeichnen.

Gegenstand der Verhandlung war die Frage, ob ein illegal beschafftes Video aus einem Schlachthof gelöscht werden muss. Die Aufnahmen, die von der Tierrechtsorganisation Ariwa veröffentlicht wurden, zeigen Schweine, die nach Luft ringend und sich sträubend in einer CO₂-Betäubungsanlage das Bewusstsein verlieren. Obwohl das Video keinen Hinweis auf den betroffenen Premium-Fleischproduzenten enthielt, sollte es die weitverbreitete Anwendung einer Methode aufdecken, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits 2004 als bedenklich eingestuft hat.

Vor dem Oberlandesgericht skandierten die Demonstranten gegen die Praktiken in Schlachthöfen, begleitet von vier Trommlern, die einen gleichmäßigen Marschrhythmus schlugen. Im Gerichtssaal wies der vorsitzende Richter, Norbert Holtmeyer, die Behauptung zurück, das Video sei bloßer Sensationalismus, und betonte, das Gericht sehe dies anders. Unterdessen zögerte der Schlachthofbesitzer, Nikolaus Brand, kurz, bevor er der Angeklagten, Anna Schubert, die Hand reichte.

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Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte kürzlich eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen. Die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen, Zoe Mayer, kritisierte den Plan jedoch als unzureichend, da er keinen öffentlichen Zugang zu den Aufnahmen vorsehe. Mayer warf der Fleischindustrie zudem vor, sie gehe lieber gegen Whistleblower vor, als das Leid der Tiere selbst zu bekämpfen.

Der Prozess unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Branchengeheimnissen und Forderungen nach mehr Transparenz bei der Tierhaltung und -schlachtung. Da die CO₂-Betäubung trotz langjähriger Kritik weiterhin eingesetzt wird, könnte der Fall künftige Regelungen sowohl zum Tierschutz als auch zum Umgang mit verdeckten Ermittlungen beeinflussen. Die Entscheidung des Gerichts über das Schicksal des Videos steht noch aus.

Quelle