21 April 2026, 02:24

Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – aber nicht für den Fernverkehr

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadt, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – aber nicht für den Fernverkehr

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Seiner Ansicht nach belastet das aktuelle System die Justiz übermäßig. Sein Vorschlag zielt darauf ab, die Strafen für geringfügige Verstöße zu mildern, während schwere Fälle weiterhin streng geahndet werden sollen.

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Frister verwies darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Er ist überzeugt, dass das Gesetz nur wirklich verwerfliches Verhalten bestrafen sollte – nicht Bagatellverstöße gegen Beförderungsverträge. Einfaches Schwarzfahren, etwa ohne gewaltsames Eindringen oder das Überwinden von Sperren, dürfe aus seiner Sicht kein Strafdelikt darstellen.

Eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs lehnt Frister jedoch ab. Stattdessen schlägt er vor, einfaches Schwarzfahren als zivilrechtliches Vergehen statt als Straftat einzustufen. Bei Schwarzfahren im Fernverkehr hält er jedoch weiterhin strafrechtliche Konsequenzen für gerechtfertigt.

Gleichzeitig spricht sich Frister gegen eine Herabstufung der Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Er warnt, dass auch dies zu Freiheitsstrafen führen könne und damit den Reformzweck vereiteln würde. Seine Position spiegelt die Sorge wider, dass das bestehende Gesetz nicht als letztes Mittel eingesetzt wird.

Laut Daten aus dem Jahr 2024 betraf jede achte angezeigte Beförderungserschleichung den Fernverkehr. Diese Unterscheidung ist ein zentraler Punkt in Fristers Argumentation für einen differenzierteren Ansatz bei der Ahndung.

Mit seinen Reformvorschlägen will Frister die Gerichte entlasten, ohne die Strafverfolgung in schweren Fällen zu lockern. Sein Modell sieht vor, einfaches Schwarzfahren zivilrechtlich zu behandeln, während Verstöße im Fernverkehr weiterhin strafbewehrt bleiben. Die geplanten Änderungen könnten die Art und Weise, wie Deutschland mit Verkehrsdelikten umgeht, grundlegend verändern.

Quelle