Skandalprozess: Ex-Lehrerin und Ex-FDP-Politiker wegen Kindesmissbrauchs angeklagt
Catrin KabusSkandalprozess: Ex-Lehrerin und Ex-FDP-Politiker wegen Kindesmissbrauchs angeklagt
Missbrauchsprozess mit hoher Brisanz: Ehemalige Lehrerin und Ex-Bundestagsabgeordneter vor Gericht
Nächsten Monat beginnt vor dem Landgericht Braunschweig ein aufsehenerregender Prozess wegen Kindesmissbrauchs. Angeklagt sind eine ehemalige Grundschullehrerin aus Goslar und ein früherer Bundestagsabgeordneter. Beide müssen sich wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern – darunter auch der eigene Sohn der Frau – verantworten.
Die Verhandlung startet am 10. März am Landgericht Braunschweig; vier Verhandlungstage sind zunächst angesetzt.
Die heute 47-jährige Frau soll ihren mutmaßlichen Mittäter, einen damals 65-jährigen Politiker, über eine Dating-Plattform kennengelernt haben. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Beziehung, bevor es laut Anklage zu den Missbrauchstaten kam.
Im September 2021 wird ihr vorgeworfen, an ihrem siebenjährigen Sohn sexuelle Handlungen vorgenommen und zwei Fotos davon angefertigt zu haben, die sie an den Mann weiterleitete. Noch im selben Monat sowie im Oktober soll sie weitere explizite Aufnahmen von ihren sieben- und neunjährigen Söhnen gemacht und ihm zugeschickt haben.
Auch der Junge selbst soll während eines Besuchs in der Wohnung der Frau von dem Mitangeklagten missbraucht worden sein. Bei dem ehemaligen Politiker handelt es sich um Hartmut Ebbing, der bis 2021 für die FDP im Bundestag saß. Erst vergangenen Donnerstag trat er als Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) zurück – mit der Begründung, private und gesundheitliche Gründe. Seine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie im Jahr 2025 sowie die neuen Vorwürfe erwähnte er dabei nicht.
Der Frau werden nunmehr mehrere Straftatbestände zur Last gelegt, darunter sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischen Materials.
Verhandelt wird vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig. Bei einer Verurteilung drohen beiden Angeklagten erhebliche rechtliche Konsequenzen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Vorwürfe im Zusammenhang mit den eigenen Kindern der Frau sowie die Weitergabe expliziten Materials.






