15 December 2025, 21:18

Skiausflug als Dienstreise? Gericht entscheidet gegen Geschäftsführer

Eine Person in der Luft auf Skiern mit schneebedeckten Bergen im Hintergrund.

Entscheidung aus Niedersachsen: Skifahrt ist kein Geschäftsausflug - Kein Arbeitsunfall - Skiausflug als Dienstreise? Gericht entscheidet gegen Geschäftsführer

Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise – kein Arbeitsunfall

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Vorspann: Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise – kein Arbeitsunfall

Ein Skunfall eines Geschäftsführers in Österreich wurde als privates Ereignis und nicht als Arbeitsunfall eingestuft. Das Sozialgericht Niedersachsen entschied, dass die von einem anderen Unternehmen organisierte Reise keinen beruflichen Bezug zu seiner Tätigkeit aufwies.

Der Unfall ereignete sich 2023 während eines Skiausflugs in Österreich. Der Geschäftsführer nahm an einer Gruppenreise teil, bei der er der einzige Mitarbeiter seines Unternehmens war. Beim Skifahren brach er sich das Bein.

Die Einladung hatte von Anfang an klargestellt, dass es sich um eine Freizeitveranstaltung handelte. Alle geplanten beruflichen Präsentationen wurden abgesagt, sodass die Teilnehmer ihre Aktivitäten selbst gestalten konnten. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte eine Kostenübernahme ab, da es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele.

Die Richter stimmten überein, dass mögliche Vorteile für das Unternehmen keinen beruflichen Zusammenhang herstellten. Sie urteilten, dass das Skifahren eine private Tätigkeit war, die nichts mit den dienstlichen Pflichten des Geschäftsführers zu tun hatte. In den verfügbaren Quellen fand sich weder ein konkreter Gerichtsname noch eine Bestätigung für den Fall.

Die Entscheidung bedeutet, dass der Geschäftsführer den Unfall nicht als Berufskrankheit geltend machen kann. Das Urteil unterstreicht, dass private Reisen – selbst bei vereinzelter beruflicher Präsenz – nicht unter den Schutz der betrieblichen Unfallversicherung fallen. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Vorfälle in Deutschland.