14 December 2025, 00:57

Telekom erhält Abmahnung wegen irreführender Kündigungs-Drohungen gegenüber Kunden

Ein Telefon in einer Kabine.

Telekom erhält Abmahnung wegen irreführender Kündigungs-Drohungen gegenüber Kunden

Telekom bestraft: Drohungen gegen Vertragskündigungen

Teaser: Kunden, die ihren Vertrag auf telekom.de kündigen, riskieren laut Warnung den Verlust ihrer Rufnummer und hohe Roaming-Gebühren – doch diese Praxis hat der Telekom nun eine Rüge eingebracht.

Veröffentlichungsdatum: 2. Dezember 2025, 17:04 Uhr MEZ

Schlagwörter: Wirtschaft, Technologie, Allgemeine Nachrichten, Kriminalität & Justiz

Artikeltext: Die Telekom Deutschland GmbH hat eine offizielle Abmahnung erhalten, weil sie Kunden mit irreführenden Methoden von der Vertragskündigung abhalten soll. Behörden werfen dem Unternehmen vor, auf seiner Website falsche Angaben zu Mobilfunknummern und Roaming-Gebühren zu verbreiten. Die Maßnahme folgt Beschwerden von Verbraucherschützern und der Bundesnetzagentur.

Die Abmahnung wurde gemeinsam vom Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Bundesnetzagentur ausgestellt. Ihre Untersuchungen ergaben, dass die Telekom auf ihrer Website in einem auffälligen magentafarbenen Kasten warnt, Kunden würden bei einer Kündigung ihre Rufnummer verlieren und mit hohen Roaming-Kosten konfrontiert.

Die Behauptung, die Mobilfunknummer gehe verloren, ist jedoch falsch. Nach dem Telekommunikationsgesetz behalten Kunden das Recht, ihre Nummer beim Anbieterwechsel mitzunehmen. Auch die Warnung vor Roaming-Gebühren ist irreführend, da EU-Vorschriften sicherstellen, dass Standard-Roaming-Kosten unabhängig vom gewählten Tarif oder Anbieter gelten.

Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass die Gestaltung der Warnung gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Der Hinweis sei bewusst so aufgebaut, um Kunden zu verwirren und sie von einer Kündigung abzuhalten.

Der Telekom drohen nun rechtliche Konsequenzen, falls sie die irreführenden Angaben nicht korrigiert. Der Fall zeigt, wie streng Verbraucherrechte im digitalen Bereich durchgesetzt werden. Kunden bleibt das Recht, ihre Nummer zu behalten, und sind durch EU-Recht vor überhöhten Roaming-Gebühren geschützt.