Verkehrsgerichtstag 2026: Wenn Autos zu Waffen und Drohnen den Luftraum fluten
Catrin KabusVerkehrsgerichtstag 2026: Wenn Autos zu Waffen und Drohnen den Luftraum fluten
64. Deutscher Verkehrsgerichtstag findet vom 29. bis 30. Januar 2026 in Goslar statt
Vom 29. bis 30. Januar 2026 trifft sich die Fachwelt des Verkehrsrechts im historischen Kaiserpfalz Goslar zum 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Die Konferenz versammelt Juristen und Experten, um aktuelle Herausforderungen im Verkehrsrecht zu diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung vom Generalbundesanwalt Jens Rommel, der in einem vielbeachteten Hauptvortrag ein brisantes Thema aufgreift.
Am 29. Januar 2026 beginnt die Tagung mit Rommels Eröffnungsrede. Sein Vortrag mit dem Titel "Das Auto als Waffe? – Rechtliche Bewertung von Kraftfahrzeugen bei illegalen Straßenrennen, Amokfahrten und terroristischen Anschlägen" setzt sich damit auseinander, wie Gerichte mit Fällen umgehen, in denen Fahrzeuge gezielt als Werkzeuge der Gewalt eingesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die juristischen Hürden bei der Verfolgung solcher Straftaten.
Einer der Schwerpunkte der Konferenz liegt auf den Beratungen der Arbeitsgruppe VIII, die sich mit dem Drohnenverkehr befasst. Unter dem Leitmotiv "Wie viele Drohnen verträgt der Luftraum?" wird die Gruppe notwendige Regularien erörtern, um Kollisionen zu vermeiden und eine sichere Integration von Drohnen in den gemeinsamen Luftraum zu gewährleisten.
Am 30. Januar 2026 endet die zweitägige Veranstaltung nach intensiven Fachdebatten und Expertenvorträgen. Noch ist nicht bekannt, wer die Diskussionen der Arbeitsgruppe VIII leiten wird.
Der Verkehrsgerichtstag bietet Juristen eine Plattform, um sich über neue Bedrohungsszenarien und technologische Herausforderungen im Verkehrsrecht auszutauschen. Sowohl Rommels Grundsatzrede als auch die Debatte zur Drohnensicherheit dürften künftige politische Weichenstellungen prägen. Die Ergebnisse könnten Einfluss darauf haben, wie deutsche Gerichte künftig mit Fällen umgehen, die Fahrzeuge oder unbemannte Luftfahrzeuge betreffen.