01 April 2026, 00:49

Zoll deckt illegale Beschäftigung und Aufenthalt in Niedersachsen auf

Ein Citroen Berlingo Multispace 1.6 HDI 90CV Feel Wagen steht auf einem Boden umgeben von verschiedenen Gegenständen wie Stühlen, Tischen, Schildern, einem Fernseher, einer Tür, einer Wand mit Fotorahmen und einer Decke mit Deckenleuchten.

Zoll deckt illegale Beschäftigung und Aufenthalt in Niedersachsen auf

Zollbehörden in Niedersachsen haben innerhalb weniger Tage zwei getrennte Fälle illegaler Beschäftigung und illegalen Aufenthalts aufgedeckt. In Göttingen wurde eine undokumentierte Sexarbeiterin aus Südamerika ohne die erforderlichen Genehmigungen tätig. Gleichzeitig entdeckten Beamte in Goslar einen Lkw-Fahrer aus Osteuropa, der ohne die notwendigen Papiere arbeitete.

Im ersten Fall handelte es sich um eine südamerikanische Frau, die in einer Privatwohnung in Göttingen als Sexarbeiterin arbeitete. Die Ermittler stellten fest, dass sich in der Wohnung ein Kinderzimmer befand – ein Verstoß gegen das Prostituiertenschutzgesetz. Die Frau war bereits am 19. Januar 2026 von der Bundespolizei an der deutsch-schweizerischen Grenze abgewiesen worden, nachdem sie einen Asylantrag gestellt hatte. Später war sie untergetaucht, bevor sie von Zollbeamten ausfindig gemacht wurde.

Gegen sie wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet, und ihr wurde untersagt, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Zudem musste sie die Räumlichkeiten aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben sofort verlassen.

In einem weiteren Vorfall stießen Zollfahnder in Goslar auf einen undokumentierten Lkw-Fahrer aus einem nicht zur EU gehörenden osteuropäischen Land, der Fahrzeuge entlud. Der Mann verfügte nicht über die erforderlichen Arbeitserlaubnisse, woraufhin ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet wurde. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, während die Ermittlungen gegen seinen Arbeitgeber und den Auftraggeber noch laufen.

Im Jahr 2025 oder 2026 wurden keine weiteren ähnlichen Fälle durch die Hauptzollämter Niedersachsens öffentlich bekannt.

Beide Personen müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen wegen Verstößen gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht rechnen. Die Sexarbeiterin muss die nicht konformen Räumlichkeiten räumen, während dem Lkw-Fahrer die weitere Arbeit untersagt wurde. Die Behörden prüfen weiterhin die Rolle des Arbeitgebers im zweiten Fall.

AKTUALISIERUNG

Zoll intensifies crackdown on illegal work in Lower Saxony

Authorities have confirmed a major coordinated operation in March 2026 targeting illegal employment across Lower Saxony. During action days in Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg, and Osnabrück:

  • 372 businesses and 865 individuals were inspected, uncovering 429 suspected violations of Schwarzarbeit laws
  • 61 cases involved potential breaches of the minimum wage law
  • 44 employers faced scrutiny over incorrect social security contributions The focus on the hairdressing sector highlights ongoing efforts to address widespread illegal work practices in the region.